Bis zum Jahresende werden 3.000 Selbstständige in München Post vom Finanzamt erhalten – nicht mit der üblichen Steuererklärung, sondern mit der Ankündigung einer Prüfung. Das Finanzamt München setzt damit eine der größten Kontrollwellen der letzten Jahre in Gang, gezielt gerichtet auf Freiberufler, Gewerbetreibende und kleine Unternehmen. Betroffen sind Branchen von der Gastronomie bis zur IT-Dienstleistung, wobei besonders Umsatzsteuererklärungen und Betriebskosten unter die Lupe genommen werden. Die Auswahl erfolgt nach Risikokriterien, doch auch zufällige Stichproben sind möglich.
Für viele Selbstständige kommt die Nachricht wie ein Warnschuss: Wer in den vergangenen Jahren Lücken in der Buchführung ließ oder Abzüge zu großzügig interpretierte, muss nun mit Nachforderungen rechnen. Das Finanzamt München betont, es gehe nicht um Willkür, sondern um die Eindämmung von Steuerausfällen – doch die Praxis zeigt, dass selbst kleine Formalfehler zu teuren Folgeprüfungen führen können. Mit den Kontrollen reagiert die Behörde auch auf bundesweite Trends, wonach jede dritte Prüfung bei Selbstständigen zu Nachzahlungen führt. Die Fristen sind knapp, die Konsequenzen bei Versäumnissen hart.
Warum München jetzt genauer hinschaut
Die Ankündigung des Münchner Finanzamts kommt nicht von ungefähr. Seit 2022 hat sich die Zahl der Selbstständigen in der Stadt um knapp 12 Prozent erhöht – ein Trend, der bundesweit Beachtung findet, in der bayerischen Landeshauptstadt aber besonders ausgeprägt ist. Steuerberaterverbände warnen bereits seit Monaten vor einer wachsenden Diskrepanz zwischen gemeldeten Einkünften und tatsächlichen Umsätzen, insbesondere in Branchen mit hohem Bargeldaufkommen wie Gastronomie, Handwerk und freiberuflichen Dienstleistungen. Die jetzt angekündigten 3.000 Prüfungen bis Jahresende deuten darauf hin, dass die Behörden diese Lücke systematisch schließen wollen.
Hinzu kommt ein technischer Faktor: Die digitale Vernetzung der Finanzämter mit anderen Behörden hat in den letzten beiden Jahren deutlich an Fahrt aufgenommen. Während früher Prüfungen oft stichprobenartig erfolgten, ermöglichen es moderne Datenabgleiche heute, Unstimmigkeiten in Echtzeit zu erkennen. Ein Beispiel sind die automatisierten Abgleiche zwischen den Umsatzmeldungen bei der Stadt München und den Steuererklärungen – hier zeigen interne Auswertungen, dass bei jedem siebten Freiberufler die Angaben um mehr als 20 Prozent voneinander abweichen.
Auch die Erfahrungswerte aus anderen Großstädten spielen eine Rolle. In Berlin und Hamburg führten ähnliche Prüfungsoffensiven in den vergangenen Jahren zu Mehreinnahmen von durchschnittlich 18 Millionen Euro pro Jahr. München, mit seinem deutlich höheren Anteil an wohlhabenden Selbstständigen, könnte diese Summe laut Schätzungen von Steuerrechtsexperten sogar übertreffen. Besonders im Fokus stehen dabei diejenigen, die in den letzten drei Jahren erstmals ein Gewerbe angemeldet oder ihre Umsätze sprunghaft gesteigert haben.
Die Reaktionen aus der Wirtschaft sind gespalten. Während einige Branchenverbände die Prüfungen als notwendige Maßnahme gegen Steuerhinterziehung begrüßen, kritisieren andere die kurze Vorlaufzeit. Gerade für kleine Betriebe, die ohnehin mit Bürokratie und Fachkräftemangel kämpfen, kommt die Ankündigung zu einem ungünstigen Zeitpunkt – mitten in der Hochphase der Weihnachtsgeschäfte.
Diese Branchen stehen besonders im Fokus
Das Münchner Finanzamt setzt bei den angekündigten 3.000 Steuerprüfungen klare Schwerpunkte – und richtet den Blick besonders auf Branchen, die in der Vergangenheit häufiger durch Unstimmigkeiten in den Steuererklärungen auffielen. An erster Stelle stehen dabei freiberufliche Dienstleister wie IT-Berater, Marketingexperten und Unternehmenscoaches. Laut einer internen Auswertung des Bayerischen Landesamts für Steuern wiesen diese Gruppen in den letzten drei Jahren eine um 28 % höhere Quote an Nachbesserungen auf als der Durchschnitt der Selbstständigen. Die Prüfungen zielen hier vor allem auf die korrekte Abgrenzung zwischen betrieblichen Ausgaben und privaten Aufwendungen sowie auf die lückenlose Dokumentation von Einnahmen aus Projektarbeit.
Ebenfalls im Fokus: Handwerksbetriebe, insbesondere aus den Bereichen Baugewerbe und Gebäudereinigung. Bei ihnen steht die korrekte Abführung der Lohnsteuer für Subunternehmer und Aushilfskräfte im Mittelpunkt. Steuerprüfer achten hier besonders auf Scheinselbstständigkeit und die Einhaltung der Meldepflichten für kurzfristig Beschäftigte. Ein Sprecher des Finanzamts betonte, dass in diesen Branchen „häufig graue Zonen“ bei der Abrechnung von Arbeitskräften bestünden – ein Risiko, das die Behörde nicht länger tolerieren wolle.
Auch Gastwirte, Hoteliers und Betreiber von Gastronomiebetrieben müssen mit verstärkten Kontrollen rechnen. Die Prüfer konzentrieren sich auf die korrekte Erfassung von Bareinnahmen und die Einhaltung der Kassenführungspflichten. Besonders kritisch sieht das Finanzamt dabei den Umgang mit Trinkgeldern und Servicepauschalen, die oft nicht oder nur unvollständig deklariert werden. Statistiken zeigen, dass in diesem Sektor jede fünfte Prüfung zu Nachzahlungen in fünfstelliger Höhe führt.
Nicht zuletzt geraten auch Ärzte, Zahnärzte und Physiotherapeuten ins Visier – vor allem wegen der Abrechnung von Privatleistungen und der korrekten Trennung zwischen Praxis- und Privatvermögen. Die Finanzbehörde hat hier in den vergangenen Monaten vermehrt Hinweise auf unplausible Abschreibungen und nicht nachvollziehbare Betriebskosten erhalten.
So läuft eine Steuerprüfung in der Praxis ab
Die Ankündigung des Münchner Finanzamts trifft viele Selbstständige unerwartet – doch wie läuft eine Steuerprüfung konkret ab? Zunächst erhalten Betroffene einen offiziellen Bescheid mit Terminangabe, meist vier bis sechs Wochen im Voraus. Die Prüfung selbst findet entweder vor Ort im Betrieb oder in den Räumen des Finanzamts statt. Laut Bundessteuerberaterkammer dauern solche Kontrollen bei Freiberuflern durchschnittlich zwei bis drei Tage, bei komplexeren Unternehmensstrukturen auch deutlich länger.
Der Ablauf folgt einem klaren Schema: Zuerst prüft der Sachbearbeiter die Buchführung auf formale Richtigkeit. Fehlen Belege oder stimmen die Zahlen nicht mit den Steuererklärungen überein, beginnt die detaillierte Nacharbeit. Besonders im Fokus stehen dabei Umsatzsteuererklärungen, Betriebskosten und private Entnahmen. In München wird dabei zunehmend auf digitale Prüfmethoden gesetzt – seit 2023 nutzen die Behörden in über 60 % der Fälle spezielle Auswertungssoftware, die Unstimmigkeiten automatisch markiert.
Ein kritischer Punkt ist die Vorbereitung. Wer seine Unterlagen lückenlos und chronologisch sortiert vorlegt, spart Zeit und vermeidet unnötige Rückfragen. Doch selbst bei bester Vorbereitung können Nachforderungen entstehen: Statistiken zeigen, dass bei rund 30 % der geprüften Selbstständigen in Bayern nachträgliche Steuernachzahlungen fällig werden. Die Höhe variiert stark – von wenigen hundert Euro bis hin zu fünfstelligen Beträgen bei groben Verstößen.
Am Ende der Prüfung erhält der Geprüfte einen vorläufigen Bericht. Innerhalb von vier Wochen kann dazu Stellung genommen werden, bevor der endgültige Prüfungsbericht erstellt wird. Gegen diesen lässt sich bei Bedarf Einspruch einlegen. Wer die Fristen versäumt, riskiert jedoch, dass die Feststellungen bindend werden – ein Risiko, das sich kaum noch korrigieren lässt.
Typische Fehler, die Selbstständige vermeiden sollten
Die Ankündigung des Münchner Finanzamts trifft viele Selbstständige unvorbereitet – besonders diejenigen, die typische Fehler in ihrer Buchführung oder Steuererklärung machen. Laut einer Studie des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2023 sind fast 40 % der Beanstandungen bei Prüfungen auf unvollständige oder falsch deklarierte Betriebsausgaben zurückzuführen. Wer Rechnungen ohne ordnungsgemäße Belege absetzt oder private Ausgaben als betrieblich deklariert, riskiert nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Säumniszuschläge von bis zu 10 % der festgesetzten Steuer.
Ein weiterer häufiger Stolperstein: die falsche Handhabung der Umsatzsteuer. Viele Freiberufler und Kleinunternehmer vergessen, dass sie auch bei Überschreiten der Kleinunternehmergrenze von 22.000 € Umsatz im Vorjahr sofort umsatzsteuerpflichtig werden – selbst wenn das Finanzamt noch keine offizielle Mitteilung verschickt hat. Steuerberater warnen zudem vor der Unterschätzung von Fristen: Wer die Voranmeldungen verspätet abgibt, muss mit Mahngebühren rechnen, die schnell mehrere hundert Euro erreichen können.
Besonders riskant wird es, wenn Einkünfte aus Nebenjobs oder digitalen Plattformen wie Etsy, eBay oder Fiverr nicht angegeben werden. Das Münchner Finanzamt setzt zunehmend auf Datenabgleiche mit Banken und Online-Marktplätzen. Wer hier „vergisst“, Einnahmen zu deklarieren, muss mit straffen Konsequenzen rechnen – von Steuernachforderungen bis hin zu Steuerhinterziehungsverfahren. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt: Bei rund 15 % der Münchner Prüfungen in 2022 wurden nicht deklarierte Nebeneinkünfte aufgedeckt.
Auch die private Nutzung von Firmenwagen oder -handys wird oft falsch verbucht. Wer den geldwerten Vorteil nicht korrekt angibt, zieht schnell die Aufmerksamkeit der Prüfer auf sich. Gleiches gilt für unklare Trennung zwischen Privat- und Geschäftskonto. Selbstständige, die hier schlampig arbeiten, bieten dem Finanzamt eine einfache Angriffsfläche.
Schließlich unterschätzen viele die Bedeutung einer lückenlosen Dokumentation. Fehlende oder unleserliche Belege, nicht nachvollziehbare Kontenbewegungen oder fehlende Aufzeichnungen über Arbeitszeiten (bei pauschalierten Freiberuflern) führen fast garantiert zu Problemen. Wer hier von Anfang an systematisch arbeitet, spart sich später nicht nur Stress, sondern auch teure Beratungskosten.
Was nach der Prüfung auf Betroffene zukommt
Die Ankündigung des Münchner Finanzamts trifft Selbstständige oft unvorbereitet – doch die eigentliche Arbeit beginnt erst nach der Prüfung. Steht das Ergebnis fest, erhalten Betroffene einen Prüfungsbericht, der Abweichungen, Nachforderungen oder sogar Strafzuschläge auflisten kann. Laut einer Studie des Bundesverbandes der Steuerberater erhalten rund 60 % der geprüften Selbstständigen in Bayern nachträgliche Steuerbescheide, die im Schnitt 12.000 Euro über den ursprünglich deklarierten Beträgen liegen. Die Frist zur Stellungnahme beträgt in der Regel nur vier Wochen – eine knappe Spanne, um Unterlagen nachzureichen oder Einspruch einzulegen.
Besonders kritisch wird es, wenn das Finanzamt formelle Mängel feststellt. Dann drohen nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Säumniszuschläge von bis zu 10 % der festgesetzten Steuer. Wer die Frist versäumt, riskiert zudem, dass der Bescheid bestandskräftig wird und später nur noch unter engen Voraussetzungen angefochten werden kann. Steuerberater raten dringend, bei komplexen Fällen frühzeitig anwaltliche Unterstützung hinzuzuziehen, um Verfahrensfehler zu vermeiden.
Langfristig kann die Prüfung auch Auswirkungen auf die künftige Steuererklärung haben. Das Finanzamt München nutzt die gewonnenen Erkenntnisse oft für Risikoanalysen und legt bei wiederholten Unstimmigkeiten ein besonderes Augenmerk auf die nächsten Abgaben. Wer einmal auffällt, steht schneller wieder auf der Prüfliste – ein Teufelskreis, den viele Selbstständige unterschätzen.
Für diejenigen, die Nachzahlungen leisten müssen, bietet das Finanzamt zwar Ratenzahlungen an. Doch auch hier lauern Fallstricke: Verzugszinsen von derzeit 6 % pro Jahr machen die Schulden schnell unüberschaubar. Wer die Last nicht stemmen kann, sollte umgehend mit dem Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen, um individuelle Lösungen zu verhandeln.
Die Ankündigung des Münchner Finanzamts zeigt klar: Selbstständige in der Region müssen bis Jahresende mit einer massiv erhöhten Prüfungsdichte rechnen – und wer jetzt unvorbereitet ist, riskiert nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Säumniszuschläge oder gar steuerrechtliche Konsequenzen. Besonders Freiberufler, Kleinunternehmer und Gewerbetreibende mit unklaren Beleglagen oder lückenhaften Buchhaltungen stehen im Fokus, doch mit systematischer Vorbereitung lassen sich die meisten Risiken entschärfen.
Wer noch Handlungsbedarf hat, sollte umgehend Belege digitalisieren, Umsatz- und Gewinnermittlungen gegenprüfen und bei komplexen Fällen einen Steuerberater mit Münchner Expertise hinzuziehen – denn wer erst auf den Prüfbescheid wartet, verliert wertvolle Zeit für Korrekturen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Behörde ihre ambitionierten Ziele erreicht oder ob die Kapazitäten für eine flächendeckende Umsetzung tatsächlich ausreichen.

