Mit einem gezielten Großeinsatz hat die Münchner Polizei drei illegale Lokale in Schwabing geschlossen, die als Treffpunkte für anonyme Sexkontakte über sogenannte Glory Holes dienten. Die Razzia erfolgte nach monatelangen Ermittlungen, bei denen Beamte auf Hinweise aus der Bevölkerung und eigene Observationen zurückgriffen. Allein in einem der betroffenen Objekte fanden die Ermittler über 20 improvisierte Öffnungen in Trennwänden, die gezielt für sexuelle Handlungen genutzt wurden. Die Betreiber müssen sich nun wegen Verstößen gegen das Prostituiertenschutzgesetz und die Gewerbeordnung verantworten.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf eine Grauzone des Münchner Nachtlebens, in der Angebote wie Glory Hole München zwar seit Jahren in einschlägigen Foren und Chats zirkulieren, aber selten so konsequent verfolgt werden. Während ähnliche Einrichtungen in anderen Städten oft geduldet werden, zeigt die Münchner Polizei hier eine klare Haltung. Für Anwohner und Gewerbetreibende in Schwabing kommt die Aktion nicht überraschend: Klagen über Lärm, Hygienemängel und den offenen Drogenkonsum in der Umgebung der Lokale hatten sich in den letzten Monaten gehäuft. Doch die Schließungen lösen auch Debatten aus – über Sexualmoral, öffentliche Sicherheit und die Frage, wie eine Stadt mit solchen Phänomenen umgeht.
Von anonymen Treffs zu polizeilichen Razzien
Was als diskrete Treffpunkte in Hinterzimmern begann, entwickelte sich in Schwabing zu einem organisierten Netzwerk illegaler Glory-Hole-Lokale – bis die Polizei eingriff. Die drei jetzt geschlossenen Einrichtungen in der Leopoldstraße, der Hohenzollernstraße und einem Seitenarm der Schellingstraße waren kein Geheimnis mehr. Laut Angaben des Polizeipräsidiums München frequentierten wöchentlich bis zu 150 Personen die Standorte, wobei die Betreiber gezielt mit Online-Annoncen in schwulen Communities warben. Die Räumlichkeiten, oft als „Massagesalons“ oder „Private Clubs“ getarnt, verfügten über aufwendige Installationen mit bis zu zwölf separaten Kabinen – weit entfernt von spontanen, anonymen Begegnungen.
Der Übergang von informellen Treffs zu kommerzialisierten Orten vollzog sich schleichend. Noch vor fünf Jahren handele es sich meist um temporäre Lösungen in Mietwohnungen oder Kellerräumen, erklärt ein Sprecher der Münchner Kriminalpolizei. Doch mit steigender Nachfrage professionalisierte sich das Geschäft: Feste Öffnungszeiten, Eintrittsgelder zwischen 20 und 50 Euro, sogar Getränkeverkauf und „VIP-Bereiche“ gehörten zum Angebot. Besonders brisant: In einem der Lokale fanden Beamte bei der Razzia ein digitales Buchungssystem mit über 800 registrierten Nutzern – darunter auch Minderjährige, deren Zugang offenbar nicht ausreichend kontrolliert wurde.
Die polizeilichen Ermittlungen begannen bereits im Herbst 2023, als Anwohner wiederholt über Lärmbelästigung und verdächtigen Publikumsverkehr klagten. Entscheidend für den Zugriff war jedoch ein Hinweis aus der Szene selbst: Ein ehemaliger Besucher reichte bei der Staatsanwaltschaft München I eine detaillierte Beschreibung der Abläufe ein, inklusive Fotos der Einrichtungen. Die Razzia am 12. März 2024 verlief koordiniert – 40 Beamte durchsuchten gleichzeitig alle drei Standorte und stellten neben Bargeld in fünfstelliger Höhe auch Drogen sowie unzulässig installierte Überwachungskameras sicher.
Rechtlich bewegt sich der Fall in einer Grauzone. Während Glory Holes an sich nicht verboten sind, verstießen die Betreiber gegen zahlreiche Vorschriften: von der gewerberechtlichen Erlaubnispflicht für Sexclubs über Verstöße gegen das Prostituiertenschutzgesetz bis hin zu baulichen Mängeln wie fehlenden Fluchtwegen. Ein Münchner Anwalt für Sexualstrafrecht betont, dass solche Einrichtungen oft als „Drehscheiben für weitere Straftaten“ dienen – von Drogenhandel bis zu unerlaubter Prostitution. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob neben Ordnungswidrigkeiten auch strafrechtliche Tatbestände wie Förderung der Prostitution oder Jugendgefährdung vorliegen.
Drei Lokale in Schwabing: Standorte und Betreiber
Die drei illegalen Lokale befanden sich allesamt im Herzen Schwabings, verstreut zwischen Wohngebieten und Gewerbeimmobilien. Das erste, in der Leopoldstraße 67a, nutzte die Rückfront eines ehemaligen Bürogebäudes, das seit 2022 leer stand. Betreiber war laut Ermittlungen eine Gruppe aus dem Rotlichtmilieu, die bereits in anderen Städten ähnliche Einrichtungen unterhalten hatte. Die Räumlichkeiten waren nur über einen unscheinbaren Seiteneingang zugänglich, der von außen durch eine metallene Jalousie verdeckt wurde. Kriminalstatistiken des LKA Bayern zeigen, dass rund 40 % der illegalen Sexclubs in Deutschland genau solche „versteckten“ Standorte nutzen – oft in Gebäuden mit häufig wechselnden Mietern.
Das zweite Lokal operierte in der Hohenzollernstraße 121, direkt über einer legalen Shisha-Bar. Hier hatten die Betreiber die oberste Etage angemietet und zu einem Club mit zwölf separaten Kabinen umgebaut. Auffällig: Die Mietverträge liefen über Strohmänner, deren Identitäten sich als gefälscht herausstellten. Die Polizei geht davon aus, dass die Betreiber gezielt nach Liegenschaften suchten, deren Eigentümer im Ausland lebten – eine Taktik, die Ermittlungen erschwert.
Am aufwendigsten gestaltet war das dritte Objekt in der Dom-Pedro-Straße 8, ein ehemaliges Lagerhaus mit professionell installierten Schallschutzmaßnahmen und einem eigenen Belüftungssystem. Hier fanden die Beamten nicht nur Glory-Hole-Kabinen, sondern auch einen Bereich mit Videoüberwachung, der vermutlich der Erpressung von Gästen diente. Die Betreiber, zwei Männer mit Vorstrafen wegen Zuhälterei, hatten den Raum unter dem Deckmantel eines „Privatclubs“ angemietet. Laut Aussage eines Ermittlers des Münchner Polizeipräsidiums handele es sich um ein „klassisches Muster organisierter Kriminalität“, bei dem illegale Sexclubs als Einnahmequelle neben Drogenhandel und Schutzgelderpressung dienen.
Alle drei Standorte waren trotz ihrer unterschiedlichen Aufmachung durch eines verbunden: Sie warben ausschließlich über verschlüsselte Messenger-Dienste und geheime Online-Foren. Keine der Adressen war öffentlich bekannt – Zugang erhielten Interessierte nur nach persönlicher Empfehlung oder gegen Vorlage eines „Mitgliedsausweises“, der vor Ort ausgestellt wurde.
Wie die Ermittler auf die illegalen Clubs aufmerksam wurden
Der erste Hinweis kam nicht von besorgten Anwohnern, sondern aus einer unerwarteten Quelle: einer Routinekontrolle der Gewerbeaufsicht im Frühjahr 2023. Beamte stießen bei der Überprüfung eines als „Massagesalon“ gemeldeten Betriebs in der Leopoldstraße auf verdächtige bauliche Veränderungen. Hinter einer unauffälligen Fassade verbarg sich ein Labyrinth aus schmalen Gängen und abgedunkelten Kabinen – typische Merkmale illegaler Glory-Hole-Clubs. Die Ermittler leiteten umgehend eine diskrete Observation ein, die schnell auf zwei weitere Standorte in der Nähe des Englischen Gartens führte.
Entscheidend für den Durchbruch war die Auswertung von Online-Foren. Laut einem Bericht des Bayerischen Landeskriminalamts zu ähnlichen Fällen nutzen über 60 % der Betreiber solcher Einrichtungen verschlüsselte Chats und Nischen-Plattformen zur Kundenakquise. Die Münchner Polizei setzte spezialisierte IT-Forensiker ein, die über Monate hinweg digitale Spuren verfolgten – von codierten Anzeigen in Schwulenportalen bis hin zu Zahlungsströmen über anonymisierte Krypto-Wallets. Besonders auffällig: Die drei Clubs warben gezielt mit „diskreten Treffs ohne Registrierungspflicht“, ein klarer Verstoß gegen die bayerischen Gaststätten- und Prostituiertenschutzgesetze.
Ein weiterer entscheidender Moment ereignete sich während einer nächtlichen Streife im Juli. Polizisten bemerkten ungewöhnlich hohen Besucherverkehr in einem Hinterhofgebäude der Ainmillerstraße – zu einer Uhrzeit, in der offizielle Gewerbebetriebe längst geschlossen hatten. Die anschließende Durchsuchung förderte nicht nur die illegalen Einrichtungen zutage, sondern auch ein systematisches Umgehungskonzept: Die Betreiber hatten falsche Brandschutzbescheinigungen vorgelegt und die Räume mit Notausgängen ausgestattet, die ins Leere führten. Solche Täuschungsmanöver sind laut Experten der Deutschen Hochschule der Polizei ein klassisches Muster bei der Verschleierung illegaler Sexclubs.
Die finalen Beweise lieferte schließlich eine verdeckte Operation mit Zivilfahndern, die sich als Kunden ausgaben. Innerhalb von 48 Stunden dokumentierten sie nicht nur die konkreten Sexualpraktiken in den Kabinen, sondern auch die Abgabe von Drogen in zwei der drei Lokale. Besonders brisant: Einer der Clubs hatte sogar ein Punktesystem eingeführt, das Stammkunden für „besonders diskretes Verhalten“ belohnte – ein Detail, das später vor Gericht als Beweis für organisierte Kriminalität gewertet wurde.
Rechtliche Grauzonen: Warum Glory Holes in Deutschland problematisch sind
Glory Holes bewegen sich in Deutschland in einem rechtlichen Spannungsfeld zwischen Privatsphäre und Strafrecht. Zwar gibt es keine explizite Regelung, die solche Einrichtungen verbietet, doch mehrere Paragrafen des Strafgesetzbuchs (StGB) kommen hier zum Tragen. Besonders relevant ist § 183a StGB, der exhibitionistische Handlungen unter Strafe stellt, wenn sie geeignet sind, andere zu belästigen. Da Glory Holes oft in öffentlich zugänglichen oder halböffentlichen Räumen betrieben werden, ist die Abgrenzung zwischen konsensueller Nutzung und strafbarer Belästigung fließend. Juristen weisen darauf hin, dass selbst in scheinbar abgeschirmten Bereichen wie Sexclubs oder Saunen die Grenze zur öffentlichen Zurschaustellung schnell überschritten sein kann.
Ein weiteres Problem stellt der Betrieb der Lokale selbst dar. Nach Angaben des Bundeskriminalamts wurden 2023 allein in Bayern über 40 Fälle illegaler Sexclubs dokumentiert, von denen ein Drittel Glory-Hole-Einrichtungen umfasste. Viele dieser Betriebe verfügen weder über die notwendigen Gewerbeerlaubnisse noch erfüllen sie die hygienischen oder baulichen Auflagen für solche Nutzungen. Hinzu kommt, dass in einigen Fällen Mietverträge durch falsche Angaben über die tatsächliche Nutzung des Raums erschlichen werden – ein klarer Verstoß gegen § 263 StGB (Betrug).
Besonders brisant wird es, wenn Minderjährige involviert sind oder wenn die Einrichtungen als Deckmantel für Prostitution ohne die erforderliche Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) dienen. Während Glory Holes an sich nicht automatisch unter das ProstSchG fallen, wird die Rechtslage unübersichtlich, sobald Geld für sexuelle Dienstleistungen fließt. Hier drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch steuerrechtliche Nachforderungen, da solche Einkünfte selten ordnungsgemäß deklariert werden.
Die Polizei steht vor der Herausforderung, zwischen privater Sexualität und strafbaren Handlungen zu unterscheiden. In München etwa arbeiten Ermittler eng mit dem Ordnungsamt zusammen, um gezielt gegen Betreiber vorzugehen, die bewusst rechtliche Grauzonen ausnutzen. Doch selbst bei Razzien bleibt oft unklar, ob Nutzer oder Betreiber juristisch belangt werden können – ein Dilemma, das die Debatte um eine klarere Regulierung solcher Einrichtungen befeuert.
Was die Schließungen für Münchens Subkultur bedeuten
Die Schließung der drei illegalen Glory-Hole-Lokale in Schwabing trifft eine Szene, die in München seit Jahrzehnten zwischen Toleranz und rechtlichen Grauzonen operiert. Laut einer Studie des Bundesverbandes für sexuelle Gesundheit aus dem Jahr 2022 nutzen etwa 12 % der homosexuellen Männer in deutschen Großstädten regelmäßig anonyme Sexangebote wie Darkrooms oder Glory Holes – Tendenz seit der Pandemie steigend. Für viele sind solche Orte nicht nur ein Ventil für sexuelle Freiheit, sondern auch ein Schutzraum, besonders in einer Stadt, deren Mietmarkt queere Treffpunkte zunehmend verdrängt.
Kritiker der Polizeimaßnahmen verweisen auf die historische Bedeutung dieser Subkultur. Schwabing war einst ein Epizentrum der sexuellen Befreiung, doch mit der Gentrifizierung verschwinden immer mehr Nischenangebote. Die Betreiber der geschlossenen Lokale argumentierten, ihre Räume würden streng diskret und hygienisch betrieben – ein Punkt, den die Behörden jedoch mit Verweis auf fehlende Genehmigungen und mögliche Gesundheitsrisiken zurückweisen.
Besonders brisant: Die Schließungen fallen in eine Zeit, in der München offiziell als weltoffene Metropole wirbt. Während die Stadt Pride-Events fördert, wird die reale Infrastruktur für queeres Leben ausgedünnt. Sozialarbeiter berichten von einer wachsenden Verunsicherung in der Community, da legale Alternativen wie Saunen oder Clubs oft teuer oder überlaufen sind.
Ob die Maßnahmen nachhaltig wirken, bleibt fraglich. Erfahrung zeigt, dass verbotene Angebote schnell im Verborgenen weiterlaufen – nur mit weniger Kontrolle und höherem Risiko für alle Beteiligten.
Die Razzia gegen drei illegale Glory-Hole-Lokale in Schwabing zeigt einmal mehr, wie schnell anonyme Sexangebote in graue Rechtszonen abrutschen—trotz liberaler Münchner Szene bleiben Hygienemängel, fehlende Kontrollen und der Verdacht auf organisierte Prostitution ein Dauerproblem. Dass die Polizei hier konsequent durchgreift, unterstreicht die Risiken für Besucher und Anwohner gleichermaßen, von Gesundheitsgefahren bis zu kriminalisierten Milieus.
Wer auf diskrete Kontakte setzt, sollte stattdessen auf lizenzierte Saunen, Darkrooms in etablierten Clubs oder digitale Plattformen mit verifizierten Nutzern ausweichen—illegale Angebote sparen vielleicht den Eintritt, aber nicht die Konsequenzen. Solange die Nachfrage nach anonymem Sex besteht, wird der Katz-und-Maus-Spiel mit den Behörden weitergehen, doch der nächste Großeingriff ist nur eine Frage der Zeit.
